Krankheit
Im Krankheitsfall melden Sie Ihr Kind bitte bis spätestens 8.00 Uhr über unseren Messenger sdui (unter Abmeldungen) ab. Bitte senden Sie die Krankmeldung nicht direkt an eine Lehrkraft.
Meldepflichtige Krankheiten:
Um die Verbreitung gefährlicher Krankheiten einzudämmen, sind eine Reihe von Krankheiten meldepflichtig. Falls sich Ihr Kind mit einer der folgenden Krankheiten angesteckt hat, darf es die Schule nicht mehr besuchen.
Sie sind verpflichtet, die Infektion der Schule zu melden und wir müssen die Information an das örtliche Gesundheitsamt weitergeben.
Cholera
Diphtherie
Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
Krätze
Keuchhusten
Kopflausbefall (Zuhause bleiben, wenn die Behandlung noch nicht begonnen wurde)
Ansteckungsfähige Lungentuberkulose
Masern
Meningokokken-Infektion
Mumps
Paratyphus
Pest
Poliomyelitis
Röteln
Salmonellen
Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen
Shigellose
Typhus abdominalis
Hepatitis A und Hepatitis E
Windpocken
Sie als Eltern sind verpflichtet, die Infektion der Schule unverzüglich zu melden.
Wir bitten Sie, uns auch zu melden, falls Ihr Kind an Ringelröteln oder Influenza erkrankt ist. Für diese Erkrankungen besteht zwar keine Meldepflicht, jedoch ist im Hinblick auf drohende Risiken, beispielweise für schwangere Kolleginnen, eine Mitteilung an die Schule von großer Bedeutung.
Schulunfall
Jedes Schulkind ist über die Gemeindeunfallkasse während des Schulmorgens, aber auch auf seinem Hin- und Rückweg zur Schule, versichert. Bitte melden Sie daher jeden Schulunfall.
Wir nehmen die Daten Ihres Kindes, den Unfallhergang, sowie die Folgen des Geschehens auf und leiten diese Fakten an die Unfallkasse weiter.

